25.03.2022

Drohnen: Vorschriften, Regeln & Versicherungspflichten (2022 Update)

Als angehender Drohnenpilot befindest Du Dich in Deutschland in bester Gesellschaft. Auch wenn der professionelle und kommerzielle Einsatz dieser beliebten Fluggeräte stetig steigt, so ist die Anzahl der privat genutzten Drohnen ungefähr zehnmal so hoch.

Legt man die vom Verband Unbemannte Luftfahrt (VUL) erhobenen Zahlen aus dem Jahr 2021 zugrunde, so umfasst der Drohnenbestand in Deutschland 385.500 privat genutzte Geräte, denen 45.200 kommerziell und industriell genutzte Flugobjekte gegenüberstehen. (Laut Statista ist es sogar mehr als 500.000 im Moment)

Bis 2025 wird eine jährliche Zunahme des Drohnenmarktes in Deutschland von ca. 14,5 % prognostiziert. Diese Dynamik geht auch auf das Konto einer zunehmenden Nutzung der Multicopter im industriellen und gewerblichen Sektor zurück.

Hier werden Drohnen (Oder Quadrocopter) in Bereichen wie Vermessung, Inspektion, Film- und Fotoaufnahmen, Kartierung und Beobachtung, Datenerhebung, Transport und Einsatz im unwegsamen Gelände zu Rettungs- und Aufklärungszwecken eingesetzt. 

Im privaten Bereich beliebt sind leichte Fun- oder leistungsstärkere Prosumer Drohnen, die zum Beispiel im Rahmen des Fotografie Hobbys eingesetzt werden.

Weil Einsatz und Nutzung von Drohnen in viele Bereiche unseres Lebens eingreifen, ist deren Nutzung allerdings mit gesetzlich festgelegten Regeln verbunden.

Die Reglementierung gilt EU-weit und richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die EU-Drohnenverordnung orientiert sich an Faktoren wie etwa Drohnenklasse, Kategorie, dem Abfluggewicht sowie Ausstattung, z.B. mit Kameras und anderen Sensoren. 

Was ist eine Drohne?
Was ist eine Drohne?

Was ist eine Drohne?

Eine Drohne ist ein unbemanntes Flugobjekt, das in Sichtweite entweder eigenständig agiert oder – in den meisten Fällen – per Fernsteuerung gelenkt wird.

Die gängigsten Modelle sind Quadrocopter, doch es gibt sie auch mit 8 oder mehr Antriebseinheiten.

Die meisten Drohnen verfügen über Sensoren zur Lageerfassung wie die sogenannte Inertial Measurement Unit (IMU), Luftdrucksensor, Magnetkompass und GNSS (Global Navigation Satellite System).

Ferner sind die meisten Drohnen mit akustischen und optischen Sensoren wie Kameras und Mikrofonen ausgestattet. 

Abfluggewicht und Einsatzzweck: Wann Du Deine Drohne nutzen darfst

Ob Du Dein Fluggerät einfach so starten kannst oder ob Du Dir dafür eigens eine Erlaubnis einholen musst, hängt vom Abfluggewicht und vom Einsatzzweck ab.

Alle privat betriebenen Drohnen, deren Abfluggewicht (d.h. inkl. Kameras und anderer Sensoren) unterhalb von 5 kg liegt, dürfen grundsätzlich an vielen Orten zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen werden.

Liegt das Abfluggewicht über 5 kg oder ist eine (Gewichts-unabhängige) gewerbliche bzw. industrielle Nutzung beabsichtigt, muss eine Aufstiegsgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt beantragt werden. 

Müssen Drohnen registriert werden?

Laut Risikobewertung SORA-INT Betriebserlaubnis nötig Betrieb außer Sichtweite möglich gibt es darauf eine klare Antwort: Die Registrierung ist für alle Drohnenbetreiber verpflichtend, deren Gerät eine Kamera an Bord hat. Nicht registriert werden müssen Drohnen, die

  • nicht mehr als 250 g wiegen und über KEINE Kameras oder Mikrofone verfügen
  • unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen, also von Kindern unter 14 Jahren bedient werden können.   

Die Registrierung nimmst Du beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vor.

Übrigens: Du musst Dich nur einmal registrieren, um in allen Ländern anerkannt zu werden, die die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben. 

Die Pflicht zur Kennzeichnung

Nach der Registrierung beim LBA erhältst Du eine eigene e-ID. Das ist eine Nummer, die Du unbedingt vor dem ersten Start gut sichtbar auf Deiner Drohne anbringen musst.

Ähnlich dem Nummernschild beim Auto dient die e-ID der jederzeitigen Identifizierung Deines Fluggeräts.

Sonstige EU-Regeln mit Gültigkeit für Deutschland

Über die oben angesprochene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht hinaus gelten seit dem 1. Mai 2021 laut EU-Drohnenverordnung neue verbindliche Regeln in Deutschland. Wir haben für Dich die wichtigsten Regeln aufgelistet.

Wenn Du das Drohnen Gesetz beachtest, wird Dein Start in die Lüfte nicht zu einer juristischen Bruchlandung führen.

  • Mindestalter: Zum Drohnenpiloten kannst Du erst mit 16 Jahren werden. Bist Du jünger, darfst Du allenfalls Spielzeugdrohnen fliegen, deren Abfluggewicht weniger als  250 g beträgt und die laut Hersteller auch von Kindern unter 14 Jahren geflogen werden können.
  • Foto- und Sprachaufnahmen, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte: Du musst unbedingt die Persönlichkeitssphäre Deiner Mitmenschen respektieren.

    Das bedeutet, dass Foto-, Video- und Sprachaufnahmen nur dann gestattet sind, wenn sie ihre ausdrückliche Erlaubnis dafür erteilt haben. Das Drohnen Gesetz ist hier eindeutig, daher mahnen wir dringend, es einzuhalten!
  • Flugraum horizontal: Generell solltest Du einen angemessenen Sicherheitsabstand zu Menschen und Tieren sowie zu anderen (Luft)Fahrzeugen halten.

    Größte Vorsicht solltest Du hauptsächlich in dem Umfeld eines Flughafens oder eines Hubschrauberlandeplatzes walten lassen. Hier ist das Steuern von Drohnen fast ausnahmslos verboten.

    Auch solltest Du hinreichenden und sicheren Abstand halten zu Kraftwerken, Wohngebieten, Menschenansammlungen, Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken, Oberleitungen, militärischen Einrichtungen oder zu Orten, an denen Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden.

    Beachte: Jedes Bundesland und jede Gemeinde ist dazu berechtigt, eigene Regeln aufzustellen. Das bedeutet für Dich: Zuerst informieren, dann fliegen.

    Unser Tipp: Inzwischen gibt es spezielle Apps (zum Beispiel Droniq oder Kopter Profi), die Dich dabei unterstützen (oder es zumindest versprechen), Flugverbotszonen zu identifizieren und einzuhalten.

    Informiere Dich über ihre Zuverlässigkeit in dem jeweiligen App Store und auf einschlägigen Websites. 
  • Flugraum vertikal und Pflicht zur Sichtweite: Ganz gleich, wo Du Deine Drohne aufsteigen lässt, fliege sie niemals höher als 120 Meter über dem Boden.

    Achte darauf, dass Deine Drohne stets in Sichtweite fliegt; sobald Du den Augenkontakt verloren hast, bist Du verpflichtet, sie sofort wieder in den Sichtbereich zu lenken. 
  • Haftpflichtversicherung: Wie beim Auto gilt auch ausnahmslos bei der Drohne: Zuerst versichern, dann fliegen! Ganz gleich, welches Modell Du fliegen willst und ob es privat oder gewerblich geschieht – an einer Versicherung Deines Fluggerätes führt kein Weg vorbei.

    Viele Haftpflichtversicherungen erweitern ihre Police um eine spezielle Drohnenversicherung oder bieten eigene Versicherungen für Drohnenpiloten an. Beachte bitte, dass Du Deinen Versicherungsnachweis stets mit Dir führen musst, wenn Du Deine Drohne fliegst.

Drohnenführerschein

Wann brauche ich als Fernpilot einen Drohnenführerschein?

Die Antwort lautet: Fast immer, bis auf die Drohnenklasse unterhalb von 250 g oder die Spielzeugdrohnen. Wende Dich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), um ein Onlinetraining für den kleinen oder großen EU-Drohnenführerschein zu absolvieren und die Prüfung für Deine Drohnenklasse abzulegen.

Angesichts des Nutzens von Drohnen und des Vergnügens, sie zu fliegen, sind die Kosten dafür mit 25 € mehr als überschaubar.  

Welche Drohnenklassen gibt es?

Mit der neuen EU-Klassifizierung werden fünf unterschiedliche Drohnenklassen erfasst: C0, C1, C2, C3 oder C4. Anbei die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale, wobei für alle Drohnen gilt, dass sie über keine scharfen Kanten verfügen dürfen:

  • C0: Drohnen, deren Startgewicht unter 250 g liegt und die über ein einstellbares Höhenlimit verfügen.
  • C1: Das Startgewicht dieser Drohnenklasse liegt unter 900 g oder ihre Bewegungsenergie liegt unter 80 Joule. Die C1-Modelle müssen über ein System zur Fernidentifizierung verfügen, mit dem ihre e-ID und die wichtigsten Flugparameter automatisch erfasst werden können. Die meisten Kameradrohnen fallen in diese beiden Klassen C0 oder C1.
  • C2: Darunter fallen Geräte unter 4 kg Abfluggewicht, der Sicherheitsabstand zu Menschen darf in der Horizontale 30 m nicht unterschreiten.
  • C3: Dazu zählen Modelle unter 25 kg Abfluggewicht und mit einem System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung sowie Geo-Sensibilisierung mit automatischer und verbindlicher Erfassung von Flugverbotszonen.

    Dazu darf der Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten 150 m nicht unterschreiten.
  • C4: Hier handelt es sich gewissermaßen um eine abgespeckte Version der Klasse C3, die über keine Fernidentifizierung oder GEO-Sensibilisierung verfügen muss. 

Welche Drohnenkategorien gibt es?

Wichtig für Dich als Hobbypiloten ist die neu eingeführte „Offene Kategorie“. Hier werden Flugmanöver zusammengefasst, die für andere Personen nur ein geringes Risiko darstellen.

Der Vorteil: Für deren Betrieb muss keine behördliche Erlaubnis vorliegen. Unter diese Kategorie fallen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von unter 25 kg.

Sicherheitsaspekte wie ausreichender, sicherer oder weit entfernter Abstand zu Menschen und Flugverbotszonen sind zu beachten.

Es dürfen keine gefährlichen Güter transportiert oder Gegenstände abgeworfen werden.

Die offene Kategorie ist selbst in drei Unterkategorien unterteilt:

  • A1 umfasst Drohnen der Klasse C0 und C1.
  • A2 umfasst alle Drohnen der Klasse C2. Ihr wichtiges Merkmal ist, dass diese Geräte in sicherer Entfernung von bis zu 50 m zu Menschen und Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten betrieben werden dürfen. 
  • A3 umfasst als einzige Kategorie die Drohnenklassen C0 bis C4. Drohnen dieser Unterkategorie dürfen nur weit entfernt von Menschen und im Mindestabstand von 1 km zu den üblichen Flugverbotszonen betrieben werden.

Alte & Neue Drohnenmodellen in Bezug auf das EU-Drohnen Gesetz

Wir von Foto Erhardt gehen mit der Zeit und beobachten fasziniert seit Langem, welchen Einfluss die Drohnentechnologie auf die Arbeit der Hobby- und Profifotografen genommen hat, und das nicht nur bei der Landschaftsfotografie.

Natürlich beobachten wir nicht nur, wir unterstützen diesen Trend tatkräftig und kompetent und bieten unseren Kunden ein Portfolio der unterschiedlichsten Drohnenmodelle an.

Daher haben wir für Dich die wichtigsten Regeln, Vorgaben und Gesetze zusammengestellt, die Du im Rahmen des neuen EU-Drohnen Gesetzes beim Betrieb eines unsere beliebtesten Modelle beachten musst.


Beachte bitte: Für fast alle Drohnen gelten die oben erwähnten Regeln und Verbote, so die maximale Flughöhe von 120 m, 1 bzw. 1,5 km Abstand zu Flugplätzen, 100 m Abstand zu Autobahnen, Wasserwegen, Oberleitungen und Katastrophen- und Unglücksorten.

Dazu gehört auch ein Überflugverbot über Wohngrundstücke ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer, es sei denn, die Drohne ist leichter als 250 g. Bis auf Drohnen unterhalb von 250 g und ohne Kamera sind alle Drohnen registrierungs- und kennzeichnungspflichtig.


DJI MINI 2

> DJI MINI 2: Durch ihr extrem niedriges Abfluggewicht von unter 250g sind die Auflagen, die beim Betrieb der DJI MINI 2 erfüllt sein müssen, für dieses Modell minimal. Für die DJI MINI 2 ist kein EU-Drohnenführerschein notwendig. Da sie aber über eine Kamera verfügt, ist sie registrierungspflichtig und unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Eine Drohnenversicherung oder eine Drohnenhaftpflicht ist zwingend notwendig.

Falls Du jünger als 16 Jahre bist, muss der Flug von einer erwachsenen, flugberechtigten Person beaufsichtigt werden. 

Die wichtigste ist die Haftpflichtversicherung, die zwar nicht von der EU-Drohnenverordnung, dafür aber vom deutschen Luftschutzgesetz §43 vorgeschrieben wird. 

DJI Mavic 3

> DJI Mavic 3 fällt die DJI Mavic 3 innerhalb der Kategorie OPEN in die Unterkategorie A3, wofür ein kleiner EU-Drohnenführerschein benötigt wird. Willst Du sie aber in der Kategorie A2, d.h. in größerer Nähe zu Menschen und Schutzgebieten betreiben, benötigst Du dafür den großen EU-Drohnenführerschein.

Vorsicht: Diese Regelung gilt nur bis zum 1.1.2024, danach darf dieses Modell nur in der Kategorie A3 geflogen werden.

Betrieben werden darf die Drohne nur in Sichtweite, es sei denn, sie fliegt im für die Mavic-Drohnen typischen Follow-me-Modus oder es befindet sich ein Beobachter mit ständigem Kontakt zu dem Piloten. 

DJI Mavic AIR 2

Sehr wichtig: Für die Drohne DJI Mavic AIR ist laut Drohnen Gesetz unbedingt eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich! Grundsätzlich fällt die DJI Mavic AIR 2 innerhalb der Kategorie OPEN in die Unterkategorie A3, wofür ein kleiner EU-Drohnenführerschein benötigt wird.

Willst Du sie aber in der Kategorie A2, d.h. in größerer Nähe zu Menschen und Flugverbotszonen betreiben, benötigst Du dafür den großen EU-Drohnenführerschein.

Vorsicht: Diese Regelung gilt nur bis zum 1.1.2024, danach darf dieses Modell nur in der Kategorie A3 geflogen werden. Betrieben werden darf die Drohne nur in Sichtweite, es sei denn, sie fliegt im für die Mavic-Drohnen typischen Follow-me-Modus oder es befindet sich ein Beobachter neben dem Piloten mit ständigem Kontakt zu ihm.

DJI AIR 2S

DJI AIR 2S

> DJI AIR 2S. Sehr wichtig: Auch für das Modell DJI Mavic AIR 2S ist laut Drohnen Gesetz unbedingt eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich!

Beim Betrieb dieses Modells sind darüber hinaus verschärfte Regelungen zu Flugverbotszonen zu beachten.

Die beste Consumer Drohne: DJI Air 2S

1,5 km horizontaler Abstand zu Flugplätzen und -häfen, 100 m zu Verkehrswegen zu Land und Wasser, kein Flug über Grundstücke ohne ausdrücklicher Erlaubnis der Eigentümer sowie kein Flug über Naturschutzgebiete. 

Praktische Links

In welcher Höhe darf ich fliegen? Naturschutz? EU Regelungen? Viele Fragen gibt es. Hierzu haben wir Euch ein paar praktische Links zusammengestellt, wo Ihr Euch informieren könnt:

Haben Sie eine Frage an unsere Experten?

Finden Sie die Antwort schnell und einfach auf unserer Kundendienstseite

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